Stand: 03  Oktober  2007 Weiterempfehlen DruckenDrucken
 

Pressemitteilung

Amsterdam, 03  Oktober  2007

EADS zeigt sich im höchsten Maße davon überrascht, dass in der heutigen Presse Informationen veröffentlicht wurden, die die derzeit von der französischen Börsenaufsicht AMF (Autorité des marchés financiers) wegen des Verdachts auf Insider-Handel mit EADS-Aktien geführten Ermittlungen betreffen. EADS ist der Auffassung, dass dieses Vorgehen eine widerrechtliche Verletzung der Vertraulichkeit der laufenden Ermittlungen und des Prinzips der Unschuldsvermutung darstellt. EADS wird sich in dieser Angelegenheit derzeit nicht weiter äußern und behält sich alle rechtlichen Schritte vor.

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