EADS sowie die betroffenen EADS- und Airbus-Manager nehmen den Beschluss des Entscheidungsgremiums der französischen Börsenaufsichtsbehörde AMF zur Kenntnis, ein Verfahren wegen der angeblichen Verletzung von Veröffentlichungspflichten und Insiderhandelsbestimmungen einzuleiten.
In der ersten Etappe dieses voraussichtlich langwierigen Prozesses ist das AMF-Entscheidungsgremium zu der Ansicht gelangt, dass die während der Untersuchungsphase eruierten Sachverhalte, wie sie von den AMF-Ermittlern interpretiert werden, keine Beilegung des Falles rechtfertigen. Die AMF wird das Unternehmen und die betroffenen Manager von der Art der ihnen zur Last gelegten Anschuldigungen in Kenntnis setzen.
EADS CEO Louis Gallois sagte dazu: „Endlich sind EADS und die betroffenen Manager in der Lage, sich zu verteidigen. EADS wird ihre Manager in ihrer Verteidigung unterstützen; das Unternehmen wird den Nachweis führen, dass es höchste Maßstäbe an seine Finanzkommunikation angelegt und sich vollständig transparent verhalten hat.“
Zum ersten Mal können EADS und die betroffenen Personen der Interpretation der AMF ihre Erklärung der Tatsachen des Falles entgegen stellen. Unterstützt von EADS, beabsichtigen sie eine nachhaltige Ausübung ihres Rechts auf Verteidigung vor der AMF-Sanktionskommission, die nach der gebotenen Anhörung der Parteien über die eventuelle Verhängung von Bußgeldern beschließt.
In Anbetracht der Tatsache, dass in der Sache noch keine Entscheidung gefällt wurde, besteht EADS darauf, dass weiterhin die Unschuldsvermutung gilt.
EADS hält das mit diesem Verfahren verbundene finanzielle Risiko sowie die möglichen Folgen für nicht substanziell. Gleichwohl sieht EADS möglicherweise bedeutende Auswirkungen auf Image und Reputation des Unternehmens.