Gemäß der Geschäftsordnung erteilt der Vergütungs- und Besetzungsausschuss dem Board of Directors Empfehlungen in Bezug auf die Ernennung des Corporate Secretary von EADS, der Mitglieder des Shareholder Committee von Airbus und der Vorsitzenden der Aufsichtsräte (oder sonstigen vergleichbaren Organe) anderer wichtiger Konzerngesellschaften und Geschäftseinheiten. Der Vergütungs- und Besetzungsausschuss erteilt dem Board of Directors zudem Empfehlungen in Bezug auf Vergütungsstrategien und langfristige Vergütungspläne und er entscheidet über die Dienstverträge und sonstigen vertraglichen Angelegenheiten in Bezug auf die Mitglieder des Board of Directors und des Executive Committee. Nach Genehmigung durch den Chairman überprüft es auch die Vorschläge des Chief Executive Officer im Hinblick auf die Ernennung von Mitgliedern des Executive Committee und des Chief Executive Officer von Airbus. Die Geschäftsordnung und die Zuständigkeitsbereiche des Vergütungs-und Besetzungs-ausschusses wurden in der Remuneration and Nomination Charter detaillierter niedergelegt.
Leitprinzip für die Besetzungen des Konzernmanagements sollte sein, dass der beste Kandidat auf den jeweiligen Posten gesetzt wird („bester Mann für den Job“), während gleichzeitig ein breit gestreutes Gleichgewicht im Hinblick auf die vertretenen Nationalitäten aufrecht erhalten wird, was der Qualität und Kohäsionskraft des Managementteams nicht abträglich sein dürfte. Die Umsetzung dieser Grundsätze sollte keine Beschränkungen bezüglich der Vielfalt der im Executive Managementteam von EADS vertretenen Nationalitäten schaffen.
2008 wurde der Vergütungs- und Besetzungsausschuss von Sir John Parker geleitet und setzte sich weiterhin aus Rolf Bartke, Dominique D’Hinnin und Hermann-Josef Lamberti zusammen. Im Anschluss an Bodo Uebbers Bestellung zum Chairman von EADS am 14. April 2009 hat das Board of Directors beschlossen, die Bestellung von Wilfried Porth zum Nachfolger von Rolf Bartke im Vergütungs- und Besetzungsausschuss mit Wirkung ab der Jahreshauptversammlung vom 27. Mai 2009 vorzuschlagen. Der Chairman und der Chief Executive Officer sind eingeladen, an jeder Sitzung des Comitee teilzunehmen.
Der Vergütungs- und Besetzungsausschuss tritt zweimal im Jahr oder, je nach Bedarf, häufiger zusammen. Im Jahr 2008 tagte er viermal, bei einer durchschnittlichen Anwesenheitsquote von 94%. Neben den Empfehlungen, die der Vergütungs- und Besetzungsausschuss dem Board of Directors bei wichtigen Stellenbesetzungen innerhalb des Konzerns gibt, standen die Überprüfung der Vergütungspolitik (einschließlich Pensionspläne), die Prämienzahlungen für 2007, der langfristige Leistungsplan sowie der Belegschaftsaktienplan für 2008/2009 und die Revision der Gehälter der Mitglieder des Executive Committee für 2008.