Stand: 30 Juni 2009 Weiterempfehlen DruckenDrucken
 

Vergütung der Mitglieder des Board of Directors

Jedes Non-Executive Mitglied des Board of Directors erhält ein jährliches Fixum von 80.000 Euro und ein Honorar für die Teilnahme an den Sitzungen des Board in Höhe von 5.000 Euro pro Sitzungsteilnahme.

Der Chairman des Board of Directors erhält ein jährliches Fixum von 180.000 Euro für die Übernahme dieser Funktion und ein Honorar für die Teilnahme an den Sitzungen des Board in Höhe von 10.000 Euro pro Sitzungsteilnahme.

Die Chairmen der einzelnen Board Committees erhalten zusätzlich ein jährliches Fixum von 30.000 Euro. Die Mitglieder der einzelnen Board Committees erhalten zusätzlich ein jährliches Fixum von 20.000 Euro für jede Mitgliedschaft in einem Committee.
Seit dem 1. Januar 2008 haben die Non-Executive Mitglieder des Boards keinen Anspruch auf variable Bezahlung mehr.

Die jährlichen Honorare für den Vorsitz und die Mitgliedschaft in einem Committee werden kumuliert, wenn die betreffenden Non-Executive Mitglieder des Board of Directors zwei unterschiedlichen Committees angehören.

Der Chief Executive Officer erhält weder eine Vergütung für die Teilnahme an Sitzungen des Board of Directors noch eine direkte Vergütung für seine Funktion als Mitglied des Board of Directors zusätzlich zu seiner Vergütung als Mitglied des Executive Committee (siehe unten „ — 4.2.1.3 Vergütung der Mitglieder des Executive Committee“). Der Chief Executive Officer hat Anspruch auf Leistungen aus den langfristigen Leistungsplänen, wozu der Plan über Leistungseinheiten (siehe „ — 4.3.3 Langfristige Leistungspläne“) gehört, sowie als anspruchsberechtigter Mitarbeiter auch nach den Belegschaftsaktienplänen (siehe auch „ — 4.3.2 Belegschaft-saktienpläne“). Zudem hat der Chief Executive Officer Anspruch auf Pensionsleistungen.

Die Beträge, die sich aus verschiedenen Komponenten der Bezüge für den Chief Executive Officer und die Non-Executive Directors im Jahr 2008 zusammensetzen, sowie zusätzliche Informationen, wie die Anzahl der Leistungseinheiten (siehe „ — 4.3.3 Langfristige Leistungspläne“), und Einzelheiten zu den Ansprüchen auf Pensionsleistungen des Chief Executive Officer sind in den „Erläuterungen zum Einzelabschluss — Anmerkung 11: Vergütung“ dargestellt.

Sie sind nachstehend zusammengefasst:

Gesamtvergütung und erstattungsfähige Kosten

Die Gesamtvergütung und damit zusammenhängende erstattungsfähige Kosten für Mitglieder des Board of Directors und ehemalige Directors schlüsseln sich für 2008 und 2007 (anteilig nach Dauer ihrer Mitgliedschaft) wie folgt auf:

Non-Executive Mitglieder des Board of Directors 2008 2007
Fixum - in € 263.215 240.000
Bonus (bezogen auf das Berichtsjahr) N/A 550.370
Sitzungsgeld 322.500 390.000
Executive- Mitglieder des Board of Directors
Fixum 900.000 2.729.179
Bonus (bezogen auf den Berichtszeitraum einschließlich des von EADS N.V. gezahlten Anteils) 1.545.500 4.028.998

Folgende Zahlungen wurden an die Non-Executive Mitglieder des Board of Directors geleistet:

2008
(in €)
Fixum Bonus
bezogen
auf 2008
Sitzungsgeld Gesamt in €
Directors
Rüdiger Grube
52.500 N/A 52.500 105.000
Rolf Bartke
5.625
N/A 45.000
50.625
Dominique D‘Hinnin
5.625
N/A 40.000 45.625
Juan Manuel Eguiagaray Ucelay
30.000
N/A 45.000 75.000
Arnaud Lagardère
54.375 N/A 10.000
64.375
Hermann-Josef Lamberti
5.625
N/A 40.000 45.625
Lakshmi N. Mittal*
-
N/A -
-
Sir John Parker
5.625
N/A 25.000 30.625
Michel Pébereau 20.000
N/A
25.000
45.000
Bodo Uebber
20.000
N/A 40.000
60.000
Frühere Mitglieder des Board of Directors**
Manfred Bischoff
15.000 15.000
François David 24.375 24.375
Michael Rogowski 24.375
24.375
Gesamt 263.125 322.500 585.625

(*) Director verzichtet auf Vergütung.

(**) Anteilig entsprechend der Dauer ihrer Mitgliedschaft im Board of Directors.

Folgende Zahlungen wurden an die Executive Mitglieder des Board of Directors geleistet:

2008 Fixum in €
Bonus in € bezogen auf 2008
Directors
Louis Gallois 900.000 1.545.500

In früheren Jahren wurde der von der EADS N.V. gezahlte Anteil an der Vergütung der Mitglieder des Executive Board mit dem Fixum veröffentlicht. Die EADS-N.V.-Vergütung wird jetzt als Teil der variablen Vergütung bezogen auf den Berichtszeitraum veröffentlicht.

Langfristige Leistungspläne

Leistungsplan: Anzahl der Performance Units* gewährt in 2008 Zuweisungsdatum
Louis Gallois 40.000 Zeitplan sieht 4 Zahlungen über 2 Jahre vor:
(a) 25% erwartet im Mai 2012
(b) 25% erwartet im November 2012
(c) 25% erwartet im Mai 2013
(d) 25% erwartet im November 2013
*Die Zuweisung aller Leistungseinheiten, die dem Chief Executive Officer gewährt wurden, erfolgt entsprechend der festgelegten Leistungsparameter

Pensionsleistungen

Die Arbeitsverträge der Mitglieder des Executive Committee enthalten Pensionszusagen. Als allgemeine Regel gilt, dass sie im Alter von 60 oder 65 Jahren eine jährliche Pension in Höhe von 50% ihres jährlichen Grundgehalts bei bis zu 5 Jahren Dienstzeit im Executive Committee von EADS erhalten.

Diese Ansprüche können nach einer zweiten Amtszeit schrittweise auf 60% steigen, üblicherweise nach zehn Dienstjahren im Executive Committee von EADS.

Diese Pensionspläne wurden durch kollektive Pensionspläne für Führungskräfte in Frankreich und Deutschland umgesetzt. Die Pensionszusagen enthalten auch unterschiedliche Regelungen zum Beispiel hinsichtlich der Mindestzugehörigkeit zum Konzern oder, um sie in Einklang mit nationalen Vorschriften zu bringen.
Für den Chief Executive Officer belief sich die Höhe der festen Pensionsverpflichtung zum 31. Dezember 2008 auf 1,4 Million Euro, während die für das GeschäftsJahr 2008 verbuchte Summe des laufenden Dienstzeit- und Zinsaufwands in Bezug auf seine Pensionszusage einen Aufwand von 0,6 Million Euro ausmachte. Für diese Pensionsverpflichtung wurde im Konzernabschluss eine Rückstellung gebildet.


Abfindungspaket

Der Anstellungsvertrag des Chief Executive Officer sieht vor, dass er Anspruch auf Zahlung einer Abfindung hat, wenn sein Ausscheiden auf eine Entscheidung des Unternehmens im Falle eines Kontrollwechsels oder einer Änderung der Strategie zurückgeht. Die Zahlung der Abfindung unterliegt außerdem den vom Board of Directors festgelegten und bewerteten Leistungsbedingungen. Sofern anwendbar, beläuft sich die Abfindung auf maximal 18 Monate des Bruttojahresgehalts.

In Abhängigkeit von Alter und Renteneintrittsdatum kann die Ausgleichszahlung zeitanteilig reduziert werden oder nicht mehr zur Anwendung kommen.

Außer dem Chief Executive Officer hat kein anderer amtierender Director Anspruch auf eine Abfindungssumme.


Wettbewerbsverbot

Im Vertrag des Chief Executive Officer ist eine Wettbewerbsverbotsklausel enthalten. Dieses Wettbewerbsverbot gilt für ein Jahr ab Beendigung des Anstellungsvertrags und ist auf Initiative der Gesellschaft für ein Jahr verlängerbar.

Der Chief Executive Officer erhält für die Einhaltung der Wettbewerbsverbotsklausel eine Entschädigung auf der Basis seines Monatsgehalts (einschließlich variablem Anteil).


Sonstige Leistungen

Der Chief Executive Officer hat Anspruch auf einen Firmenwagen. Der Wert seines Firmenwagens beläuft sich zum 31. Dezember 2008 auf 23.977 Euro.

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